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Kommunale Wärmeplanung

Information der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Wärmeplanungsgesetz (WPG) über die Entscheidung der planungsverantwortlichen Stelle über die Durchführung der Wärmeplanung gemäß §13 Abs. 1 Nr. 1 WPG

Viele Menschen stellen sich zur Zeit die Frage, wie für sie langfristig eine günstige und nachhaltige Wärmeversorgung aussehen könnte, insbesondere wenn sie über ein eigenes Haus mit älterer Heizungsanlage verfügen. Wann die Heizanlage erneuern und welche Energieform ist die richtige?
Mit der Kommunalen Wärmeplanung hat der Gesetzgeber den Kommunen ein Instrument an die Hand gegeben, um die Wärmeversorgung in der eigenen Stadt zu analysieren. Welche Bereiche innerhalb der Stadt können über ein Wärmenetz, welche potentiell mit Wasserstoff als Energieträger oder mit individuellen Wärmequellen versorgt werden.
Das neue Wärmeplanungsgesetz verpflichtet die Stadt Prenzlau zu einer Kommunalen Wärmeplanung bis Ende 2028.
Momentan läuft die Ausschreibung der geförderten Planungsleistungen. Der Projektstart ist im Dezember 2024 vorgesehen.
Über den weiteren Verlauf der Kommunalen Wärmeplanung, darunter auch die Einbindung der Öffentlichkeit halten wir Sie u.a. an dieser Stelle auf dem Laufenden.
Eine erste Information können Sie schon der folgenden Präsentation entnehmen.

Kommunale Wärmeplanung der Stadt Prenzlau (pdf)

Gefördert durch die Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Logo Förderung Kommunale Wäreplanung gefördert durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Nationale Klimaschutz Initiative aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

 

Ansprechpartner

Herr T. Guhlke
SG Stadt- und Ortsteilentwicklung
SB Stadtplanung und Klimaschutz

Telefon: 03984 75-334
E-Mail:  oomlstadufaktpltbhanufakung@ptbhrenzlau.depncj

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen

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